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Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (aktuelle RSA)

Bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand.

Stellen Sie sicher, dass Sie ab sofort bei der Beteiligung an Ausschreibungen, bei der Beantragung, Anordnung und Beauftragung dieselbe Sprache sprechen wie die anordnende Behörde bzw. Ihr Auftraggeber, d.h. die Sprache der neuen RSA 21. 

Inhalte des Seminars:

  • Rechtsgrundlagen
  • Verantwortung und Haftung
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Planung und Durchführung
  • Verkehrszeichen – Anbringung und Aufstellung
  • Verkehrseinrichtungen
  • Beleuchtungen
  • Warnposten
  • Verkehrsführung
  • Schutzeinrichtungen
  • Sicherung von Baugruben
  • Kontrolle und Wartung
  • Nutzung von Regelplänen nach aktueller RSA
  • Sonderrechte
  • Warnbekleidung & Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen
  • ASR Arbeitsstättenregel A5.2
  • Praxissequenz

Zielgruppe

Alle, die eine Arbeitsstelle im bzw. am öffentlichen Bereich planen, genehmigen oder aufbauen.

Dauer

1. Tag: Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen und / oder Landstraßen

2. Tag (soweit erforderlich): Arbeitsstellen an Autobahnen

Nachweis

Teilnehmerzertifikat (Sachkundenachweis)

Referent

Friedhelm Erftemeier
Friedhelm Erftemeier
Friedhelm Erftemeier
Friedhelm Erftemeier
Franz-Josef Flocke
Franz-Josef Flocke
Franz-Josef Flocke
Franz-Josef Flocke
Maximilian Oppermann
Friedhelm Erftemeier
Maximilian Oppermann

Unsere offenen Seminare:

  • Bewegen Sie sich auch weiterhin in einem rechtlich einwandfreien Rahmen.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie ab sofort bei der Beteiligung an Ausschreibungen, bei der Beantragung, Anordnung und Beauftragung dieselbe Sprache sprechen wie die anordnende Behörde bzw. Ihr Auftraggeber, d.h. die Sprache der neuen RSA 21.

  • Die RSA 21 ist seit dem 15.02.2022 veröffentlicht. Sie wurde komplett neu gefasst.

  • Änderungen für das Arbeiten im Straßenraum ergeben sich dabei, sowohl für die anordnenden Behörden als auch für die dort tätigen ausführenden Firmen.

  • Neue Vorschriften bedeuten neben vielem anderen auch eine geänderte Philosophie der Absicherung, neue Anforderungen an Reflexionsklassen bei Absperrmaterial und neue Regelpläne.

  • Nichtstun kann unweigerlich zu Rechtsverstößen und Missverständnissen führen. Vermeiden Sie, dass Sie ggf. Dinge ganz anders ausführen als diese geplant bzw. angeordnet waren. Vermeiden Sie, dass Sie Geld für nicht mehr zugelassene Materialien ausgeben.

  • Bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand und aktualisieren Sie gleichzeitig die gesetzlich geforderten Sachkundenachweise für Ihre Mitarbeiter und für sich selber.